Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.
Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.
Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.
Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.

Schlachtung trächtiger Rinder vermeiden

Das Thema der Schlachtung trächtiger Rinder erfährt in der Öffentlichkeit zunehmend kritische Beachtung. Dabei sollte es für uns als verantwortungsbewusste Tierhalter die absolute Ausnahme sein, dass trächtige Tiere geschlachtet werden, insbesondere dann, wenn das erste Drittel der Trächtigkeit überschritten ist.

 

Seit dem 13. Juli 2017 ist die Abgabe trächtiger Tiere im letzten Trächtigkeitsdrittel zum Zweck der Schlachtung verboten. Dieses Verbot gilt nicht, wenn

 

● eine Tötung des Tieres nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden ist oder

 

● im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation geboten ist und überwiegende Gründe des Tierschutzes einer Abgabe zur Schlachtung nicht entgegenstehen.

 

Im letzteren Fall hat der Tierarzt dem Tierhalter eine Bescheinigung auszustellen, die der Tierhalter mindestens drei Jahre aufbewahren muss.

 

Die Aussage „Ich habe nicht gewusst, dass die Kuh trächtig ist“, kann bei den heutigen Möglichkeiten der Trächtigkeitserkennung eigentlich nur im Ausnahmefall akzeptiert werden.

 

Helfen Sie also durch verantwortungsvolles Handeln in dieser Sache mit, dass der zum Teil unsachlichen Kritik in der Öffentlichkeit der Boden entzogen wird. Sie helfen damit dem gesamten Berufsstand.

Lesen Sie dazu bitte auch den folgenden Flyer:

Hier finden Sie uns

ERAG w. V.

Wiedenhof

54636 Idenheim

Tel.. 06506 / 9143 - 21

 

Kontakt

Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Seite "Kontakt".

Druckversion | Sitemap
© ERAG w. V.