Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.
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Erneut Blauzungenkrankheit in Rheinland-Pfalz

21.10.2020

Rückschlag bei der Eindämmung der Blauzungenkrankheit: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) hat das für Menschen ungefährliche Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 bei einem Kalb aus einem Bestand im Kreis Trier-Saarburg nachgewiesen. Konsequenz: Die landesweit geltenden Restriktionen für den Handel mit empfänglichen Tieren müssen weiter aufrechterhalten werden.

 

Es ist der erste Nachweis des Blauzungenvirus in Rheinland-Pfalz seit November 2019 und der erste Nachweis in Deutschland im Jahr 2020. Das bereits seit Januar 2019 bestehende und ganz Rheinland-Pfalz umfassende Restriktionsgebiet muss damit weiter bestehen bleiben. Für das Virus der Blauzungenkrankheit empfängliche Tiere – also alle Wiederkäuerarten wie z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas, Alpakas oder Wildwiederkäuer in Gehegen – dürfen grundsätzlich nicht aus dem Restriktionsgebiet in restriktionsfreie Gebiete verbracht werden. Dies gilt auch für Samen, Eizellen oder Embryonen. Ausnahmen sind nur unter Auflagen möglich, etwa wenn die Tiere nachweislich geimpft sind. Wer empfängliche Tiere im Restriktionsgebiet hält, muss das unverzüglich dem Veterinäramt seiner Kreisverwaltung mitteilen.

 

Jeder Rinderhalter, der Schlachttiere innerhalb des Restriktionsgebietes (Rheinland-Pfalz/Saarland) verbringt oder verbringen lässt, muss eine "Tierhaltererklärung" ausfüllen, die dem Fahrer der betroffenen Tiere mitzugeben ist. Ein entsprechendes Formular können Sie hier unter "Downloads" herunterladen.

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