Eifel-Rindfleisch-Absatzgemeinschaft w. V.
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QS Rind

Es wird immer schwieriger, Rinder ohne QS-Status zu vermarkten. Großen Teils geht das nur noch mit heftigen Preisabschlägen. Es ist deshalb für alle Rinderhalter an der Zeit, sich zügig um die QS-Teilnahme zu kümmern.

 

Der erste Schritt in diese Richtung ist, sich einen Bündler zu suchen. Der Bündler ist das Bindeglied zwischen dem Landwirt und der QS-GmbH und kümmert sich um alle Belange, die den Landwirt im Umfeld von QS betreffen. Insbesondere organisiert er die „Audits“, also die Prüfungen, die der Landwirt über sich ergehen lassen muss, um QS-Status zu erreichen.

 

Als Bündler stehen in Rheinland-Pfalz und Saarland zur Verfügung:

 

1. Arbeitsgemeinschaft der Landeskontrollverbände, zuständig: LKV Rheinland-Pfalz-Saar e. V., Ansprechpartner: Christian Riede, Riegelgrube 15 – 17, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/886020

(www.lkv-rlp-saar.de)

 

2. Landwirtschaftskammer RLP,

Ansprechpartner: Reimund Möcklinghoff, Burgenlandstraße 7,

55543 Bad Kreuznach,

Tel.: 0671/793-1107, (www.lwk-rlp.de)

 

3. Schweine-Vermarktungs-Genossenschaft eG (SVG),

Ansprechpartner: Andreas Steinberg,

Wiedenhof 1, 54636 Idenheim, Tel.: 06506/9143-0 (info@erag.de)

 

Milchviehbetriebe haben in der Regel QM-Status. Sofern der Milchvieh-Halter eine „Datenübernahme-Erklärung“ beim LKV unterzeichnet, kann der QM-Status für die Milchkühe relativ einfach nach QS übernommen werden. Damit hätte der Milchviehbestand QS-Status, die Färsen und Bullen, die ggf. aus dieser Produktion hervorgehen, aber noch nicht.

 

Dann sollte der Betrieb sich den „QS-Leitfaden Landwirtschaft Rinderhaltung“ besorgen. Das kann über seinen Bündler geschehen (kostenpflichtig), man kann sich diesen Leitfaden aber auch im Internet herunterladen. Den Link finden Sie auf der Seite "Downloads" in dieser Homepage.

 

Hier sind auch alle anderen notwendigen Unterlagen wie „Eigenkontrollcheckliste“ und „Tierärztlicher Betreuungsvertrag“ zu finden.

 

In dem Leitfaden sind alle Kriterien aufgeführt, die der Tierhalter erfüllen muss. Er sollte deshalb gewissenhaft durchgearbeitet werden. Bleiben zu einzelnen Punkten darin Fragen offen, steht der Bündler als Ansprechpartner zur Verfügung. In besonders schwierigen Fällen kann ein Mitarbeiter der SVG den Betrieb vor Ort auf das Audit vorbereiten (kostenpflichtig).

 

Hat der Rinderhalter alle für ihn zutreffenden Kriterien umgesetzt, erklärt er seinem Bündler die Bereitschaft zum Audit. Dieser beauftragt dann ein neutrales Zertifizierungsunternehmen, das Audit durchzuführen. Besteht der Betrieb das Audit in Katergorie I, II oder III und hat das Zertifizierungsunternehmen das Ergebnis in die QS-Datenbank eingetragen, hat der Betrieb QS-Status und darf Tiere unter dem QS-Zeichen verkaufen.

 

P. S.: Bio-Betriebe brauchen sich um QS meist nicht zu kümmern.

Hier finden Sie uns

ERAG w. V.

Wiedenhof

54636 Idenheim

Tel.. 06506 / 9143 - 21

 

Kontakt

Nutzen Sie unser Kontaktformular auf der Seite "Kontakt".

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